AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Sergej Lukin
LS Dachsysteme
Platanen Str. 2a
63505 Langenselbold
Deutschland

Telefon: 0176 2000 31 50
E-Mail: info@ls-dachsysteme.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung und zum Aufbau von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für die Herstellung und Zusammenstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.

Gewährleistungsvereinbarung:

Für alle von uns montierten Elemente – ausgenommen Glas- (*) , Elektro- und Verschleißteile – übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller.

* Da gibt es auch ein Urteil, dass spontane Glasbrüche, die nicht durch den Einbau verursacht wurden, als schicksalhaft hinzunehmen sind und von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern kein Materialfehler nachweisbar ist.

Baugenehmigung:

Kaltwintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Auftraggeber zu Abnahme und Zahlung.

Der Name „Kaltwintergarten“ ist bezeichnend. Schließlich ist der Kaltwintergarten ein unbeheizter, nicht isolierter Wintergarten mit Einfachverglasung. Meist wird die Überdachung der Terrasse durch flexible Seitenverglasungen ergänzt und der Wintergarten sozusagen als Anbau realisiert, der dank der verbauten Aluminiumteile und großflächigen Verglasungen filigran und elegant wirkt.

  • Aufgrund der einfachen Verglasung ist keine effektive Isolation vorhanden.
  • Bei mangelnder Belüftung sammelt sich Kondenswasser an den Innenseiten der Verglasung und Konstruktion ( Aluminium )

Zahlung:

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung entweder nach Fertigstellung oder gemäß individueller Vereinbarung. Eine Anzahlung ist nur erforderlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Besondere Vereinbarungen:

Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Diese sind im Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. Die Firma DMF Überdachungen  behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag. Für die Montage benötigte Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente. Der Auftrag gilt als zugegangen, sobald dieser dem Auftragnehmer in schriftlicher Form oder per E-Mail mitgeteilt wurde.

Bedingungen für die Ausführung der Montage:

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
  2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse Die Firma LS Dachsysteme übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden, an Gebäuden und in Gebäuden gelegten Gegenständen sowie Pflastersteinen und/oder anderen Bodenbelägen. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Auftraggebers von uns gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten ausgeführt werden.
  3. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Auftraggebers oder an den anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma LS Dachsysteme nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen.
  4. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haften wir nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen ( Bauvlies oder ähnlichen Baustellenschutzeinrichtungen)
  5. Der Auftraggeber muss keinen Urlaub für die Montage Sollte der Auftraggeber dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o.ä. erstattet.
  6. Terrassenmöbel, Blumenkübel und anderes Zubehör ist vom Auftraggeber von der Baustelle zu Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma LS Dachsysteme keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wird entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
  7. Die Glasstärke (8/10mm) wird ausschließlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine anders verbaute Glasstärke als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehaltung von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.
  8. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages ist ein anderes Gewerk und darf nicht durch die Firma LS Dachsysteme ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Auftraggebers die zuständigen Firmen entsprechend zu beantragen. Ebenso wird der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten nicht entsorgt. Aus technischen Gründen können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen. Dies ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
  9. Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter und die Auftragslage es zulässt durch unsere Firma ausgeführt. Zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen. Der Firma LS Dachsysteme ist ein entsprechender Zeitrahmen zu gewähren. Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich. 
  10. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung auf Abdichtungen jeglicher Art- Wir verwenden nur zugelassene Materialien von unseren Vorlieferanten, jedoch handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche von der Gewährleistung ausgenommen werden. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräume (Balkon über Wohnraum), seitliche Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendach o. Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann keine Dichtigkeit garantiert werden. Das Gewerk Abdichtung muss vom Spenglern und Dachdeckern bei Notwendigkeit fremd vom Käufer in Auftrag gegeben werden. Die Prüfung der Notwendigkeit obliegt dem Käufer bzw. Bauherrn o. der von Ihm beauftragten Bauleiter/Bauingenieur/Bauarchitekt.

  11. Wir sind kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Jegliche Bauwerke sind schlagregenfest, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann jedoch Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere des Hauswandanschlusses, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar. Dauerhafte Lösungen können besprochen werden, müssen jedoch gesondert abgerechnet werden.